Archiv

Diese Seite hat zu Beginn der Coronaperiode Auskunft darüber gegeben, welche Klinken noch ein gemeinsames Geburtserlebnis ermöglicht haben.

Warum Begleitpersonen

Laut WHO haben Frauen – auch während der Corona-Pandemie – das Recht auf eine Begleitung ihrer Wahl während der Geburt.

Die DGGG empfiehlt, dass Schwangere von maximal einer Person begleitet werden dürfen.

Auch der Deutsche Hebammenverband fordert den Zugang von Begleitpersonen zur Geburt. Weitere Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbands vom 17.4.2020.

Der Bundeselterninitiative Mother Hood e.V. hat zu diesem Sachverhalt ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben.

Begleitpersonen sind für die Unterstützung der Mutter während der Geburt in den meisten Fällen unverzichtbar. Die Geburt, insbesondere des ersten Kindes, ist ohnehin schon ein einschneidendes Erlebnis. Wenn der Mutter durch die neuen Besuchsregelungen auch der Kontakt zur Außenwelt abgeschnitten wird, ist es umso wichtiger eine Vertrauensperson in der Nähe zu haben. Mitunter stehen nicht gerade angenehme Handgriffe an und es müssen teilweise unerwartete Entscheidungen getroffen werden. Und manchmal verläuft eine Geburt ganz und gar nicht märchenhaft. In solchen Situationen hilft ein Sparringspartner an der Seite. Und leider müssen auch manche Babys tot geboren werden oder überleben ihre Geburt oder die ersten Tage in der Klinik nicht. Diese Zeit und Erfahrung nicht mit einer Vertrauensperson teilen zu können, bedeutet eine große Belastung und traumatisiert.

Aber auch die Zeit vor der Geburt kann sich ziehen. Täglich werden ca. 1.800 Kinder in Deutschland geboren. Und wir erinnern uns noch dunkel an die Zeit vor “Corona”, als die Presse über den Hebammenmangel und den Pflegenotstand berichtete. Die Situation ist mit “Corona” nicht besser geworden. Sodass eine 1:1-Betreuung gewiss nicht in allen Fällen gewährleistet ist. Die werdende Mutter ist in solchen Momenten ohne Unterstützung auf sich allein gestellt.


Warum Väter oder der andere Elternteil

Auch der andere Elternteil möchten die allerersten Momente ihres Nachwuches mit jeder Faser erleben.

Besonders für den anderen Elternteil darf die wichtige Zeit der ersten Bindung an das Neugeborene ebenfalls nicht unterschätzt werden. Je nach körperlicher Verfassung der Mutter kann diese erst vier Tage nach Entbindung das Krankenhaus verlassen. In dieser Zeit darf der andere Elternteil weder Mutter noch Kind im Krankenhaus besuchen. Durch die Anwesenheit bei der Geburt kann er wenigstens den ersten Moment nutzen, um eine Bindung zum Kleinkind aufzubauen.